Honorar

Für einen Ersttermin in unserer Praxis berechnen wir in der Regel einen Betrag von 120 Euro. Das Honorar eines Folgetermins liegt je nach Aufwand zwischen 60 und 90 Euro. Im Falle einer Blutabnahme oder eines Speicheltests können zudem Laborkosten entstehen.

Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Falls Sie also eine private Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung haben, können Sie Ihre entstandenen Kosten bei Ihrer Versicherung einreichen. Diese werden dann, je nach Ihrem Vertrag ganz oder zu einem bestimmten Teil erstattet.

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns rechtzeitig (mind. 24 Stunden vorher) Bescheid zu geben. Andernfalls erlauben wir uns als Schadenersatz nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar zu berechnen.

Die Bezahlung ist bei uns vor Ort bar oder mit Karte möglich.